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 Betreff des Beitrags: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 13:33 
Brennmeister
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Hallo

Mein Junge (18) fängt im August seine Lehre an und verdient ab dann sein eigenes Geld,jetzt kam ein Schreiben der GEZ :rtfm:
Bei Einkommen über 291€ würden Gebühren fällig,monatlich 17.98€ :schimpf:
Jetzt bezahle ich ja schon die Gebühren für alles was im Haus ist,wollen die jetzt weil er auch bald Geld bekommt,gleich das doppelte :schimpf: :schimpf: :schimpf: :schimpf:

Was kann oder sollte ich machen :think:



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 14:16 
Brennmeister
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Das ist doch eine Gebühr pro Haushalt und nicht pro Person im Haushalt ... :?:



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 14:44 
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magic11 hat geschrieben:
Das ist doch eine Gebühr pro Haushalt und nicht pro Person im Haushalt ... :?:


pro Haushalt ist das erst ab 2013 --> Zwangs-PayTV
--> eigenes Gehalt --> Anmelde und Gebührenpflichtig :rtfm:

benno69 hat geschrieben:
Hallo

Mein Junge (18) fängt im August seine Lehre an und verdient ab dann sein eigenes Geld,jetzt kam ein Schreiben der GEZ :rtfm:
Bei Einkommen über 291€ würden Gebühren fällig,monatlich 17.98€ :schimpf:
Jetzt bezahle ich ja schon die Gebühren für alles was im Haus ist,wollen die jetzt weil er auch bald Geld bekommt,gleich das doppelte :schimpf: :schimpf: :schimpf: :schimpf:

Was kann oder sollte ich machen :think:


Mensch benno, dein Sohn besitzt doch keine eigenen Geräte ;)

er benutzt doch nur die vorhandenen im Haushalt, die DU bezahlst :devil:



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 15:58 
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Die sind so unverfroren und unterstellen einem, man wäre automatisch Schwarzseher, sobald man 18 ist .
Mir haben die damals schon wirklich unverschämte Briefe geschrieben - hab alle unfrankiert zurückgeschickt, das hat dann geholfen ...


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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 17:05 
Brennmeister
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Ich werde dann wohl melden das es keine weiteren Geräte zum Anmelden gibt ;)
Ist ja unverschämt von diesen Abzockern,der andere junge bei mir wird in 1,5 Jahren 18,dann sollte man wohl das 3 fache bezahlen wie jetzt was :schimpf:



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 18:18 
Brennmeister
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kann das sein das er eh nicht bezahlen müßte oder ist das altes?
http://www.piloh.de/zurueck-gebuehren.html



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:16 
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benno69 hat geschrieben:
kann das sein das er eh nicht bezahlen müßte oder ist das altes?
http://www.piloh.de/zurueck-gebuehren.html


wieso guckst du nicht direkt bei der GEZ :?:

Gebührenlexikon
Zitat:
2. Auszubildende

Studenten und Auszubildende müssen ihr Radio- und Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät (z. B. ein Rechner, mit dem Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet empfangen werden können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung) anmelden und Rundfunkgebühren zahlen.

Für Studenten und Auszubildende die noch bei ihren Eltern wohnen, gelten die Regeln für Haushaltsangehörige (siehe auch "Privathaushalt").
Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/

Zitat:
25. Privathaushalt

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Januar 2011 291 Euro.
Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenle ... er.html#25

auf Deutsch:
--> verdient dein Junge weniger als 291,-Euro brauch er nichts bezahlen
--> verdient dein Junge mehr als 291,-Euro muss er GEZ zahlen

tuti's GEZ Regel:
--> selbst wenn er über 291,-Euro verdient, er hat ja keine Rundfunkgeräte ;)
--> er benutzt mit eurer Erlaubnis die Elterlichen Geräte :aok:



benno69 hat geschrieben:
Ich werde dann wohl melden das es keine weiteren Geräte zum Anmelden gibt
Wenn dein Junge keine gebührenpflichtige Geräte Besitz, dann muss er sich auch nicht melden, eine Meldepflicht besteht nur, wenn er gebührenpflichtige Geräte Besitz...(tut er aber nicht ;) er benutzt ja eure mit)



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:36 
Brennmeister
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Danke :aok:
Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll :D
da kommt denn sicher bald ein neuer,aber egal.
Ins haus dürfen die doch eh nicht oder?
Ich selber zahle ja,dass muß reichen.



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 19:52 
Brennmeister ehrenhalber

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benno69 hat geschrieben:
Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll :D

Da wäre ich vorsichtig. Natürlich muß man nichts anmelden, wenn man keine Geräte besitzt. Aber Dein "Junge" ist als Volljähriger der GEZ gegenüber auskunftpflichtig. Wenn also der o.g. Brief sinngemäß nur lautet: "Sollten Sie mehr als 291€ Einkommenhaben, so müssen Sie Ihre Geräte anmelden!" dann musst Du tatsächlich erstmal nicht reagieren. Wenn man aber in diesem Brief um Auskunft bittet wie: "geben sie Ihr Einkommen an oder die in Ihrem Besitz befindlichen Geräte", dann würde ich diesen Brieß zumindest beantworten (und eben wie o.g. empfohlen, angeben daß nur vorhandene Geräte der Eltern mitbenutzt werden und keine eigenen Geräte existieren). Gilt übrigens nicht für ein Autoradio, falls Dein Sohn eines auf sich angemeldet hat, das muß er tatsächlich zahlen.

Dummerweise kann man sich leicht ne Menge Ärger mit der GEZ einfangen, selbst wenn man "eigendlich" im Recht ist.
Als "Lektüre" empfehle ich hier auch http://www.gez-abschaffen.de/

Gruß


edit by tuti: Zitat richtig dargestellt



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bambam
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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 20:33 
Brennmeister
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Kein Problem,ich schicke den Brief halt zurück und er hat keine eigenen Geräte,der PKW von ihm ist auf meinen Namen angemeldet.



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Samstag 25. Juni 2011, 23:31 
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@Benno

aber denke daran zu erwähnen, dass auch keins von Deinen Geräten in dem Zimmer deines Sohnes steht.

Viele Grüsse

Pepi

:prost:



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 00:56 
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Achja die Liebe GEZ. Bei mir kam auch bereits wenige Tage nach dem 18 ein Brief ins Haus, da war ich aber dabei mein Abi nach zuholen und wohnte sowieso zu Hause. (Eltern zahlen bereits)
Mitlerweile ist das auch schon 3 Jahre her, ich studiere, wohne noch zu Hause, habe kein eigenes Einkommen und natürlich auch keine eigenen Geräte. ;)
Am Anfang kamen die Briefe mit der Bitte seine Geräte und Daten anzugeben, noch alle ca. 4 Monate, danach halbjährlich und nun habe ich bereits seit fast einem Jahr nichts mehr von denen gehört. Ich denke zwar, dass bald mal wieder ein Brief ankommt, aber vielleicht haben sie es auch erstmal aufgegeben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 10:20 
Brennmeister
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Er hat keine Geräte im Zimmer ;)



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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 17:00 
War schon ein paarmal hier

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bambam hat geschrieben:
benno69 hat geschrieben:
Also nichts zurück schicken und den Brief in den Müll :D

Da wäre ich vorsichtig. Natürlich muß man nichts anmelden, wenn man keine Geräte besitzt. Aber Dein "Junge" ist als Volljähriger der GEZ gegenüber auskunftpflichtig. Wenn also der o.g. Brief sinngemäß nur lautet: "Sollten Sie mehr als 291€ Einkommenhaben, so müssen Sie Ihre Geräte anmelden!" dann musst Du tatsächlich erstmal nicht reagieren. Wenn man aber in diesem Brief um Auskunft bittet wie: "geben sie Ihr Einkommen an oder die in Ihrem Besitz befindlichen Geräte", dann würde ich diesen Brieß zumindest beantworten (und eben wie o.g. empfohlen, angeben daß nur vorhandene Geräte der Eltern mitbenutzt werden und keine eigenen Geräte existieren). Gilt übrigens nicht für ein Autoradio, falls Dein Sohn eines auf sich angemeldet hat, das muß er tatsächlich zahlen.

Dummerweise kann man sich leicht ne Menge Ärger mit der GEZ einfangen, selbst wenn man "eigendlich" im Recht ist.
Als "Lektüre" empfehle ich hier auch http://www.gez-abschaffen.de/

Gruß

https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5

Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten.

Und da wir grundsätzlich keine Rundfunkgeräte bereithalten... :prost:

edit by tuti: Zitat richtig dargestellt


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 Betreff des Beitrags: Re: Bei Einkommen sofort GEZ Gebühren ???
BeitragVerfasst: Sonntag 26. Juni 2011, 21:55 
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Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur Meinungen von Laien. Weitergehende und vor allem kompetente Rechtsberatung kann hier nur durch einen Fachanwalt geleistet werden.

Gruss
Fuxe

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