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 Betreff des Beitrags: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen!
BeitragVerfasst: Freitag 21. Oktober 2005, 23:28 
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Hallo,

Ich habe bei SMM Versandhaus, einpaar CD´s bestellt und eine Parkscheibe. Die CD´s waren alle unbekannt aus Kuba oder Mexiko usw. Ich meine jetzt von Musik her. Nun, die waren alle eingeschweisst und ich konnte sie nicht durchhören. Also habe ich bei SMM angerufen und fragte ob ich die CD´s aufmachen darf und sie durchhören darf, bevor ich sie behalte. Sie lehnten das ab. Also habe ich das Paket samt Inhalt wieder an SMM zurückgeschickt. Die CD´s habe ich nicht geöffnet. Einfach das Paket wieder zusammengekelebt und wieder zur Post gebarcht. Die Versandkosten musste ich bezahlen. So, ich schrieb aber einen Zettel und legte sie rein, mit dem Betreff, das ich die Cd´s nicht aufmachen durfte und aus diesem Grund sie zurückschicke und das sie mir die Versandkosten in Höhe von 7.-€ mir innerhalb von 14 tagen zurück überweisen sollen. Nach 4 Wochen kam immer noch keine Zahlung. Also habe ich bei denen angerufen und sie sagten mir einfach das es ein Kulanz Auftrag war und das sie mir den Betrag nicht überweisen werden. Dann habe ich gesagt, das ich dann rechtliche Schritte einleiten werde, da sie verpflichtet sind, das Geld mir zu überweisen, weil die Bestellung über 40.-€ betrug und weil ich innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Beschädigung zurückgeschickt habe. Sie haben mir einfach gesagt, das ich dann eben rechtliche Schritte einleiten soll, weil sie mir das Geld nicht überweisen werden.
So, was soll ich jetzt machen. Ich bin doch eigentlich im recht oder. Soll ich gegen die Firma vorgehen. Wegen 7.-€ werde ich das tun, ich werde mir das nicht gefallen lassen. Es ist nicht wegen dem Geld, aber wenn ich im recht bin, dann will ich mein Geld auch haben. Ich beruhe jetzt auf das fernabgesetz. Bitte um Infos und Tipps. Vielen Dank im voraus.

MfG


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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 01:17 
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wegen genau sonem kinderkacke vor gericht haben die richter usw. keine zeit mehr sich um vergewaltiger und richtige verbrecher zu kümmern!

zudem hättest du 1. die firma kontaktieren sollen wie so was bei ihnen gehand habt wird.

2. hättest du es unfrei senden können.
3. wer kauft sich eine cd dir er vorher nciht gehört hat, oder kaufst du dir auch ein auto ohne es vorher zusehen bzw gefahren zu haben?

4. wenn du die ware schon bezahlt hättest, hättest du laut fern abgesetzt was bei internet käufen in kraft tritt das recht auf rückerstattung der kosten.

naja viel glück mit deinen 7euro, ich gehe jetzt meinen nachbarn verklagen weil der mir doch glatt 10cm zu weit vom bordstein entfernt parkt, unerhört nicht wahr *gg*


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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 01:39 
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chrisli hat geschrieben:
Hallo,

Ich habe bei SMM Versandhaus, einpaar CD´s bestellt und eine Parkscheibe. Die CD´s waren alle unbekannt aus Kuba oder Mexiko usw. Ich meine jetzt von Musik her. Nun, die waren alle eingeschweisst und ich konnte sie nicht durchhören. Also habe ich bei SMM angerufen und fragte ob ich die CD´s aufmachen darf und sie durchhören darf, bevor ich sie behalte. Sie lehnten das ab. Also habe ich das Paket samt Inhalt wieder an SMM zurückgeschickt. Die CD´s habe ich nicht geöffnet. Einfach das Paket wieder zusammengekelebt und wieder zur Post gebarcht. Die Versandkosten musste ich bezahlen. So, ich schrieb aber einen Zettel und legte sie rein, mit dem Betreff, das ich die Cd´s nicht aufmachen durfte und aus diesem Grund sie zurückschicke und das sie mir die Versandkosten in Höhe von 7.-€ mir innerhalb von 14 tagen zurück überweisen sollen. Nach 4 Wochen kam immer noch keine Zahlung. Also habe ich bei denen angerufen und sie sagten mir einfach das es ein Kulanz Auftrag war und das sie mir den Betrag nicht überweisen werden. Dann habe ich gesagt, das ich dann rechtliche Schritte einleiten werde, da sie verpflichtet sind, das Geld mir zu überweisen, weil die Bestellung über 40.-€ betrug und weil ich innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Beschädigung zurückgeschickt habe. Sie haben mir einfach gesagt, das ich dann eben rechtliche Schritte einleiten soll, weil sie mir das Geld nicht überweisen werden.
So, was soll ich jetzt machen. Ich bin doch eigentlich im recht oder. Soll ich gegen die Firma vorgehen. Wegen 7.-€ werde ich das tun, ich werde mir das nicht gefallen lassen. Es ist nicht wegen dem Geld, aber wenn ich im recht bin, dann will ich mein Geld auch haben. Ich beruhe jetzt auf das fernabgesetz. Bitte um Infos und Tipps. Vielen Dank im voraus.

MfG



Den Vorfall würde ich unter der Rubrik "dumm gelaufen" abhaken.
Du bist zwar m.E. im Recht, aber überlege Dir wirklich, ob sieben Euro einen Rechtsstreit wert sind.
Ich persönlich würde es lassen.
Beim nächsten Mal schickst Du die Sachen halt unfrei zurück.


Namubi hat geschrieben:
wegen genau sonem kinderkacke vor gericht haben die richter usw. keine zeit mehr sich um vergewaltiger und richtige verbrecher zu kümmern!


Dafür gibt es Strafrichter. :D

Gruss
Fuxe



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Schreib Dein Leben auf ein Stück Papier und warte bis die Zeit vergeht...

Denon und Denon- das teuflische Duo :devil:
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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 01:56 
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@namubi: Sicherlich sind sieben € ein sehr geringer Betrag, aber das ist genau die Annahme, mit der Unternehmen, die sich um ihre Pflichten drücken, immer wieder davonkommen. Aus diesem Grund finde ich die Option, einen Rechtsstreit zu riskieren, garnicht so abwegig. Wie soll man so ein Verhalten denn sonst unterbinden?
Was passiert denn mit einem nichtfrankierten Paket? Man kriegts zurück, wenn der Empfäner die Annahme verweigert, oder? Dann bleibt man am Ende ja doch auf den Kosten sitzen.



_________________
Grüße

Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.
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 Betreff des Beitrags: Re: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 09:12 
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chrisli hat geschrieben:
Hallo,

Ich habe bei SMM Versandhaus, einpaar CD´s bestellt und eine Parkscheibe. Die CD´s waren alle unbekannt aus Kuba oder Mexiko usw. Ich meine jetzt von Musik her. Nun, die waren alle eingeschweisst und ich konnte sie nicht durchhören. Also habe ich bei SMM angerufen und fragte ob ich die CD´s aufmachen darf und sie durchhören darf, bevor ich sie behalte. Sie lehnten das ab. Also habe ich das Paket samt Inhalt wieder an SMM zurückgeschickt. Die CD´s habe ich nicht geöffnet. Einfach das Paket wieder zusammengekelebt und wieder zur Post gebarcht. Die Versandkosten musste ich bezahlen. So, ich schrieb aber einen Zettel und legte sie rein, mit dem Betreff, das ich die Cd´s nicht aufmachen durfte und aus diesem Grund sie zurückschicke und das sie mir die Versandkosten in Höhe von 7.-€ mir innerhalb von 14 tagen zurück überweisen sollen. Nach 4 Wochen kam immer noch keine Zahlung. Also habe ich bei denen angerufen und sie sagten mir einfach das es ein Kulanz Auftrag war und das sie mir den Betrag nicht überweisen werden. Dann habe ich gesagt, das ich dann rechtliche Schritte einleiten werde, da sie verpflichtet sind, das Geld mir zu überweisen, weil die Bestellung über 40.-€ betrug und weil ich innerhalb von 14 Tagen die Ware ohne Beschädigung zurückgeschickt habe. Sie haben mir einfach gesagt, das ich dann eben rechtliche Schritte einleiten soll, weil sie mir das Geld nicht überweisen werden.
So, was soll ich jetzt machen. Ich bin doch eigentlich im recht oder. Soll ich gegen die Firma vorgehen. Wegen 7.-€ werde ich das tun, ich werde mir das nicht gefallen lassen. Es ist nicht wegen dem Geld, aber wenn ich im recht bin, dann will ich mein Geld auch haben. Ich beruhe jetzt auf das fernabgesetz. Bitte um Infos und Tipps. Vielen Dank im voraus.

MfG



:lolxl:


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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 13:18 
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Ich würde auch sagen: Beim nächsten Mal das Paket unfrei abschicken. Natürlich hast Du nach dem Fernabsatzgesetz Recht, die Versandkosten muss die Gegenseite erstatten, aber solange Du nicht rechtsschutzversichert bist, würd ich da auch nicht zum Anwalt gehen. Zwar muss die Gegenseite auch Deine Anwaltskosten tragen (weil Du im Recht bist und sie zur Zahlung aufgefordert und damit in Verzug gesetzt hast), aber .... Moment, wahrscheinlich wird auch Deine RS-Versicherung bei 7 Euro sagen: Nee, da zahlen wir keinen Anwalt.....

Verbuch es unter Erfahrung, kauf bei dem shop nie wieder und poste Deine schlechte Erfahrung bei snakecirty!

gruß, cibo


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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 18:47 
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bei 7€ würde ich da auch nichts mit einem rechtsstreit anfangen ist dem aufwand nicht wert

eine unfreihe sendung und/oder vorher beim händler anrufen wie es gehandhabt wird wäre hier sicherlich der klügere weg gewesen.

hacke es als erfahrungswert ab und meide diesen shop und poste wie erwähnt deine erfahrungen bei snakecity



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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Sonntag 23. Oktober 2005, 00:15 
Brennmeisteranwärter
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:46
Beiträge: 724
Wohnort: Ruhrgebeat
Hi!

Anscheinend hat hier SMM wirklich Mist gebaut. Ich hab bisher keine Probs mit denen gehabt, mal schauen, ob ich da auch weiterhin bestellen werde.

Ich würde aber nie unfrei zurückschicken, sondern mich generell nur an das halten, was in den AGB/FAQ steht bzw. was mir auf Nachfrage geraten wird, so ist man auf jedne Fall auf der sicheren Seite.

Und normalerweise steht dir die Rückerstattung zu, SMM hat hiernoch die - dem Kunden gegenüber großzügigere - Regelung des alten Fernabsatzgesetzes:
Zitat:
Wir erstatten Ihnen unter folgenden Bedingungen gemäß §357 BGB die Versandkosten für die Rücksendung:

- Der Bestellwert liegt über 40,00 Euro
- Die Rücksendung erfolgt von einer deutschen Lieferadresse
- Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rückgabebelehrung schriftliche oder per E-Mail widerrufen oder die Ware an uns zurückgeschickt.

Aber wegen sieben Eurowärmir das zu aufwändig. Dann lieber einen ordentlichen, begründeten Kommentar per Mail oder so schreiben und an deren ernunft apellieren, sich doch biteschön an die eigens gesetzten regeln zu halten. Schließlich sind sie es,die diese 40-Euro-Regel freiwillig noch so großzügig in den AGBs drinstehen haben.

MfG
DJ Iltiz



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„Ich stehe auf und hole mir die Zeitung, schlage zuerst die Todesanzeigen auf und lese sie aufmerksam durch. Wenn ich nicht drinstehe, ziehe ich mich an.“
– Joachim Blacky Fuchsberger (1927–2014)
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 Betreff des Beitrags: AW: Versandhaus weigert sich die Versandkosten zu überweisen
BeitragVerfasst: Sonntag 23. Oktober 2005, 22:07 
Brennmeister ehrenhalber

Registriert: Dienstag 4. Oktober 2005, 18:40
Beiträge: 1768
So was ähnliches habe ich auch mal gehabt. Der Händler hat gegen seine eigenen AGB´s verstoßen und mir die 5€ nicht erstattet.

Es gibt so ne Adresse wo man Händler anschwärzen kann die gegen Wettbewerb und Redlichkeit und guter Sitte, verstoßen. Diese werden dann abgemahnt.

Jeder Händler der nicht pariert oder Kunden verarscht mache ich fertig.

Bei Ebay war einer der mich 14 Tage warten ließ wobei er die Kohle von mir bekommen hatte, da er auf einmal nicht liefern kann. Da hört auch auf. Der Händler wird jetzt auf Schadensersatz verklagt, da ich wegen ihm teuer wo anders kaufen musste.


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