Aktuelle Zeit: Montag 6. Mai 2024, 17:13

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




 Seite 1 von 1 [ 3 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND*
BeitragVerfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:14 
Co-Admin
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
Moin,

hab vor kurzem den Stromanbieter wechseln wollen und hab das jetzt auch getan, nur hab ich nach der ganzen Rechnerei festgestellt das es doch nicht soo viel günstiger ist. Also will ich den Vertrag nun widerrufen.

Ich hab die Unterlagen ausgedruckt und abgeschickt - gilt da dann auch das Fernabgesetz, dass ich das in 14Tage widerrufen kann?

Danke
Jan



_________________
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND*
BeitragVerfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:49 
Brennmeister ehrenhalber
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:05
Beiträge: 1610
Wohnort: Bonn
Bei meinem neuen Anbieter stand in der Auftragserteilung:

"Ich kann meine Vertragserklärung bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbestätigung, in jedem Fall jedoch bis ... ihre Informationspflichten gemäß §§ 312e Absatz 1 Satz 1 BGB, 3 BGB-InfoV erfüllt hat, ohne Angabe von Gründen in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung meines Widerrufs."


Das ist ja noch nicht der Vertrag. Der kommt wohl erst mit Liferbeginn zustande, wenn ichs richtig verstanden hab.


Übrigens hab ich grad noch mal angerufen. Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich mit einem elftel der zu erwartenden Jahresrechung. Der zwölfte Teil wird dann in der Jahresrechnung abgerechnet.


Offline
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND*
BeitragVerfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:54 
Co-Admin
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23
Beiträge: 9878
Wohnort: Schwabaland
raini hat geschrieben:
Bei meinem neuen Anbieter stand in der Auftragserteilung:

"Ich kann meine Vertragserklärung bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbestätigung, in jedem Fall jedoch bis ... ihre Informationspflichten gemäß §§ 312e Absatz 1 Satz 1 BGB, 3 BGB-InfoV erfüllt hat, ohne Angabe von Gründen in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung meines Widerrufs."


Das ist ja noch nicht der Vertrag. Der kommt wohl erst mit Liferbeginn zustande, wenn ichs richtig verstanden hab.


Übrigens hab ich grad noch mal angerufen. Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich mit einem elftel der zu erwartenden Jahresrechung. Der zwölfte Teil wird dann in der Jahresrechnung abgerechnet.


Muss ich mal durchlesen, ps Du hast ne PM ;)

Bei mir steht dran "Vertragsbestätigung"

Ich mein im Prinzip wäre es auf eine Art egal wenn ich nicht rauskomme, könnte ja monatl. kündigen, aber würde das ganze gerne vorher stoppen, das es gar nicht erst anläuft...

EDIT: In den AGB steht das der Vertrag mit Bestätigung des Anbieters zustande kommt, also das was quasi heut ins Haus geschneit ist... Jetzt werd ich wohl einfach mal abwarten was die Abschlagszahlungen etc. angeht und dann kann ich ja nach nem Monat notfalls kündigen... :afraid:



_________________
„Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“

Albert Einstein
Offline
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
 Seite 1 von 1 [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu: