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Nachricht |
fridge
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Betreff des Beitrags: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND* Verfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:14 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Moin,
hab vor kurzem den Stromanbieter wechseln wollen und hab das jetzt auch getan, nur hab ich nach der ganzen Rechnerei festgestellt das es doch nicht soo viel günstiger ist. Also will ich den Vertrag nun widerrufen.
Ich hab die Unterlagen ausgedruckt und abgeschickt - gilt da dann auch das Fernabgesetz, dass ich das in 14Tage widerrufen kann?
Danke Jan
_________________ „Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren.“
Albert Einstein
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raini
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Betreff des Beitrags: Re: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND* Verfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:49 |
Brennmeister ehrenhalber |
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Registriert: Sonntag 18. September 2005, 13:05 Beiträge: 1610 Wohnort: Bonn
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Bei meinem neuen Anbieter stand in der Auftragserteilung:
"Ich kann meine Vertragserklärung bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbestätigung, in jedem Fall jedoch bis ... ihre Informationspflichten gemäß §§ 312e Absatz 1 Satz 1 BGB, 3 BGB-InfoV erfüllt hat, ohne Angabe von Gründen in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung meines Widerrufs."
Das ist ja noch nicht der Vertrag. Der kommt wohl erst mit Liferbeginn zustande, wenn ichs richtig verstanden hab.
Übrigens hab ich grad noch mal angerufen. Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich mit einem elftel der zu erwartenden Jahresrechung. Der zwölfte Teil wird dann in der Jahresrechnung abgerechnet.
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fridge
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Betreff des Beitrags: Re: Greift das Fernabgesetz bei Stromanbieter auch? *DRINGEND* Verfasst: Montag 1. Februar 2010, 12:54 |
Co-Admin |
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Registriert: Samstag 17. September 2005, 18:23 Beiträge: 9878 Wohnort: Schwabaland
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Albert Einstein
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